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SSRQ FR I/2/8 120.5-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 120.5-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Margreth Hayoz-Fruyo – Verhör

1645 Juli 8.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 152–153
  • Originaldatierung: 1645 Juli 8
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 8ten juliiSprachwechsel: Latein 1645UnterstrichenOriginaldatierung: 8.7.1645, Jacob HeydtPerson:
HrAbkürzung ProginPerson:

HrAbkürzung TechtermanPerson: , HrAbkürzung SchallerPerson:

MsrMonsieur Des GrangesPerson:

WWeibel

ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa

MargrethPerson: , Claude FryoudtsPerson: tochter, hinder FawernachenOrt: gebürtig,
alß sie abermahlen die wahrheit vermag der wider sieHinzufügung oberhalb der Zeileb ergangnen
zügnussenBegriff: anzuzeigen gemahnt worden, hatt sich gott, dem almächtigen,
unnd der heilligen mutter MariaePerson: ergebenBegriff: unnd gebetten, sie sollendt
ihren in diser noth bystahn. Mit vermeldenBegriff: , sie sye der hexeryBegriff: gantz
unschuldig.
Unnd wiewohlen sie sich etlicher massen luth voriger
bekandtnußBegriff: in der unzuchtBegriff: vergriffenBegriff: , es syendt andere mehr,
die sich der gestaltBegriff: versündigetKorrektur überschrieben, ersetzt: nc. Vermeint, habe darumb buß
gethan unnd sagt wytters, daß etliche, ihren zwar unbewußte ehrabschnyder ein böß geschreyBegriff: über sie haben ergahn
lassen, alß wäre sieHinzufügung oberhalb der Zeiled von der hingerichtnen unholdinBegriff: , so in der
FelgenschüwrOrt: gewohnt hatt, angeben worden1. Unnd so baldt sie es
vernommen, sye sie mit ihrem abgestorbnen man zum herrn
großweyblen unnd schrybern gangen, zu erfahren, ob es dem
also. Welches sich bim wenigsten nit erfunden. Vermeint, sie
habe von dannen ein bößen namen, sonderlichen von den übelnachredenden lüthenBegriff: gehabt.
Blybt gäntzlich by ihrem vorigen
verneinen, anzeigendt, sie habe niehmahlen den tüffellnBegriff:
weder gesechen, gespürt noch etwas derglychen gehört. Gott
wölle sie darvon behüten. Vihlweniger das sie hievorgenanter
TheürlenaPerson: einiche kranckheit angethan, noch ihren dieselbe
mit angedütner salbBegriff: widerumb benommen habe. Zwar
möchte es syn (wüsse aberKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: ese nit eigentlich), daß sie mit
ihren gehn St. UrsenOrt: in die külbeBegriff: gangen. Habe aber ihren
nichts übels verursachetKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: angethanf.
Nachdem sie aberHinzufügung oberhalb der Zeileg mit dem
halben zendnerBegriff: zum drittenmahl uffgezogenBegriff: worden, hatt
dannoch zu letst nach langem zwyfflen bekhendtBegriff: , das gemelte
TheürlenaPerson: zu ihr der gefangnen huß kommen, die ihren ihr
noth geklagt unnd zu nayenBegriff: begert. Wüsse aber nit, das
sie ihren zu hintribBegriff: ihrer kranckheit einiche salbBegriff: geben habe.
Zwar habe sie an einem märckht zu SchwartzenburgOrt: ein gwüsse
vihlfärbige salbBegriff: von einem schryerBegriff: kaufft, so sie inHinzufügung oberhalb der Zeileh ein krutzeBegriff: gehabt unnd zu etwanBegriff: schäden bruchen zu mögen, uffbehalten. Könne [S. 153]Seitenumbruchunnd möge sich aber nit errinnern (wan es ihren schon das leben
kosten solt), daß sie ihren von derselben geben habe. Es möchte
aber wol syn, unnd wan es schon dem also wäre, hätte sie es gutter
meinung gethan.
Wil endtlich von erfragten hexeryBegriff: sachen nichts
bekhennenBegriff: . Bittet umb gnad unnd sagt, es gescheche ihren
unrecht.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  3. Korrektur überschrieben, ersetzt: n.
  4. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  5. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: es.
  6. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: angethan.
  7. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  8. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist vermutlich Barbli Billet-BodmerPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 100.0-1.