SSRQ FR I/2/8 142.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 142.11-1
License: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Verhör
1649 October 12.
Edition Text
ThurnPlace: , den 12ten 8brisoctobrisLanguage change: Latin 1649Date of origin: 12.10.1649
HrAbbreviation burgrburgermeisterTerm: GottrauwPerson:
HrAbbreviation AmmanPerson:
HrAbbreviation CatillaPerson: , jrjunker ReyffPerson:
HrAbbreviation burgrburgermeisterTerm: GottrauwPerson:
HrAbbreviation AmmanPerson:
HrAbbreviation CatillaPerson: , jrjunker ReyffPerson:
Elsi ZossoPerson: examiertCorrected: examinierta durch m hmeine herren des
gerichts über die angebung der Cathrin BabstPerson: ,
[p. 69]Page breaksagt bestendig, die selbige bey dem bächli gesehen
zu haben uff der almendtTerm: bey WillerPlace: , da sie
mit einem stäken in das wasser geschlagen.
Und als sie dariber confrontiertTerm: worden,
hat es ihr noch bestendig erhaltenTerm: .
gerichts über die angebung der Cathrin BabstPerson: ,
[p. 69]Page breaksagt bestendig, die selbige bey dem bächli gesehen
zu haben uff der almendtTerm: bey WillerPlace: , da sie
mit einem stäken in das wasser geschlagen.
Und als sie dariber confrontiertTerm: worden,
hat es ihr noch bestendig erhaltenTerm: .
Ibidem1, presentibus supra dictisLanguage change: Latin
Cathrina BabstPerson: mit dem großen steinTerm: 3 mahl
uffgezogenTerm: unnd durch meine herren des
gerichts examiniert, will keines wegs ein
unholdinTerm: sein, noch das sie bey dem bach mit
der confrontrierte ZossonaPerson: sich befunden zu haben,
bekhandlichTerm: sein. Wisse sich des halben gäntzlich
unschuldig, man werde ihr eher alle aderen auß
dem leyb ziehen, als das sie einb solches lasterc,
so sie nit verbracht, gestehe. Und thue ihr vorgemelte ZossonaPerson: des ohrts groß unbill und
unrecht. Bittet gott und ein gnädige oberkheit
umb verzeichungTerm: .2
uffgezogenTerm: unnd durch meine herren des
gerichts examiniert, will keines wegs ein
unholdinTerm: sein, noch das sie bey dem bach mit
der confrontrierte ZossonaPerson: sich befunden zu haben,
bekhandlichTerm: sein. Wisse sich des halben gäntzlich
unschuldig, man werde ihr eher alle aderen auß
dem leyb ziehen, als das sie einb solches lasterc,
so sie nit verbracht, gestehe. Und thue ihr vorgemelte ZossonaPerson: des ohrts groß unbill und
unrecht. Bittet gott und ein gnädige oberkheit
umb verzeichungTerm: .2
Metadata