SSRQ FR I/2/8 142.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.13-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso – Verhör und Urteil
1649 Oktober 13 – 16.
Editionstext
ThurnOrt: , den 13ten 8brisoctobrisSprachwechsel: Latein 1649Originaldatierung: 13.10.1649
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung burgrburgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung von MontenachPerson:
HrAbkürzung CattillaPerson: , jrjunker ReyffPerson: ,
HrAbkürzung großgroßweibel1
HrAbkürzung burgrburgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung von MontenachPerson:
HrAbkürzung CattillaPerson: , jrjunker ReyffPerson: ,
[...]Editorisch irrelevant2
[S. 73]Seitenumbruch
IbidemSprachwechsel: Latein3
Elsi ZossoPerson: durch m hmeine herren des gericht abermahlen
examiniert, ob sie beharlich bey ihr lester
bekhandtnußBegriff: und angebung der jenigen personen
verbleiben thue. Sagt, wisse nit, waß sie von
den beschudigtenAuffällige Schreibung weibern vermeldtBegriff: habe. Also,
das sie die anklagte weiber4 widerumb entschlagenBegriff: a–wie dan auch die BapstinaPerson: Hinzufügung am unteren Rand mit Einfügungszeichen–a.
Im ubrigen bleybe bey seiner bekhandtnußBegriff:
und bitt gott und ein ggnädige oberkeit umb verzeichungBegriff: .
examiniert, ob sie beharlich bey ihr lester
bekhandtnußBegriff: und angebung der jenigen personen
verbleiben thue. Sagt, wisse nit, waß sie von
den beschudigtenAuffällige Schreibung weibern vermeldtBegriff: habe. Also,
das sie die anklagte weiber4 widerumb entschlagenBegriff: a–wie dan auch die BapstinaPerson: Hinzufügung am unteren Rand mit Einfügungszeichen–a.
Im ubrigen bleybe bey seiner bekhandtnußBegriff:
und bitt gott und ein ggnädige oberkeit umb verzeichungBegriff: .
Anmerkungen
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .↩
- Der erste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Elisabeth DrozPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 143.4-1.↩
- Gemeint ist der Böse TurmOrt: .↩
- Gemeint sind Françoise ZossoPerson: , Françoise HugiPerson: , Tichtli GötschmannPerson: .↩
- Ce passage se trouve dans la marge de gauche, au début du procès-verbal de l’interrogatoire.↩
Stückbeschreibung