SSRQ FR I/2/8 142.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 142.2-1
License: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Anweisung
1649 October 5.
Edition Text
ExamenTerm: wider die ZossinaPerson:
In denner sich starckhe zottenTerm: unndt muthmaßungen befindend, massen
schierTerm: zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTerm: bößwichtigTerm:
vergriffenTerm: haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTerm: peinlichTerm: erfragt werden.
schierTerm: zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTerm: bößwichtigTerm:
vergriffenTerm: haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTerm: peinlichTerm: erfragt werden.
Ein andere gwüsse frauwOutdent, auch der häxeryTerm: verdacht hinder GyffersPlace: ,
soll yngezogenTerm:
unnd wider sie ein formbklichs examenTerm: uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPerson: .
unnd wider sie ein formbklichs examenTerm: uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPerson: .
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