SSRQ FR I/2/8 142.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 142.2-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Anweisung
1649 ottobre 5.
Testo editionale
ExamenTermine: wider die ZossinaPersona:
In denner sich starckhe zottenTermine: unndt muthmaßungen befindend, massen
schierTermine: zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTermine: bößwichtigTermine:
vergriffenTermine: haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTermine: peinlichTermine: erfragt werden.
schierTermine: zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTermine: bößwichtigTermine:
vergriffenTermine: haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTermine: peinlichTermine: erfragt werden.
Ein andere gwüsse frauwA margine, auch der häxeryTermine: verdacht hinder GyffersLuogo: ,
soll yngezogenTermine:
unnd wider sie ein formbklichs examenTermine: uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPersona: .
unnd wider sie ein formbklichs examenTermine: uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPersona: .
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