SSRQ FR I/2/8 204.33-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 204.33-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel – Anweisung
1683 April 2.
Kommentar
Laut dieser Anweisung sollte die Angeklagte von einer Delegation von Kleinräten verhört werden, die nicht im Stadtgericht, sondern im Land- oder Appellationsgericht sassen. Der Kleine RatBegriff: wollte damit eine weitere Einschätzung bezüglich ihres Geisteszustands erhalten, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Hier dokumentiert sich eine neue Herangehensweise des Kleinen Rats: Ein paar Jahrzehnte früher wären wohl Geistliche hinzugezogen worden, um die Angeklagte auf Besessenheit zu untersuchen.
Editionstext
durch hAbkürzung statthaltern VonderweitPerson: 1, hAbkürzung P FProsper Franz
PythonPerson: unnd hAbkürzung RämiPerson: zu erfahren, ob sie
wohl by sinnen, damit man nach beschaffenheit
der sachen bewandtnus wider sie procedierenBegriff: möge.
Stückbeschreibung