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SSRQ FR I/2/8 207.35-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.35-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Jacques Bouquet, Catherine Repond – Urteil und Anweisung

1731 September 3.

  • Signatur: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 456
  • Originaldatierung: 1731 September 3 (3ten 7brisseptembrisSprachwechsel: Latein [1731])
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

Thurn roddelBegriff:
Ist abgeleßenDurch hängenden Einzug hervorgehoben worden und den einligenden BouquetPerson: , so die holdigBegriff: 1 ihnHinzufügung oberhalb der Zeilea alß
ein falschmüntzlerBegriff: angegeben hatt, biß dahin unschuldig erkendtBegriff: .
Werde er ohne endtgeldtnusBegriff: der atzungBegriff: los gelaßen mit
dem gewohnten eydt, deßen wegen niemandem übels zu
wollen.
Die procedurBegriff: Durch hängenden Einzug hervorgehoben der einligende Cattillon RepondPerson: soll am künfftigen
montag abgelesen werden, derrendtwegen verschaffe
hAbkürzung gerichtschreyber2 alle schryfften. Werdendt hiemit
alle hochgeehrten hhherren, so sich auff die Alte LandtschafftOrt: befinden,
ermahnt, sich an gedeütten montag einzufinden, umb
nach abgelese schreyfften über sie zu sprechen.
HAbkürzung grosgrosweibel3 und gerichtschreybern4 werdendt sie hultsam
examinieren und am künfftigen donstag referierenBegriff: .

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist Catherine RepondPerson: .
  2. Gemeint ist Franz Nikolaus HaberkornPerson: .
  3. Gemeint ist Karl Simon OdetPerson: .
  4. Gemeint ist Franz Nikolaus HaberkornPerson: .