SSRQ FR I/2/8 66.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 66.3-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
François Girard – Anweisung
1623 Oktober 5.
Editionstext
Gfangne
François GirardPerson: , der man gestrigs tags hargefürt
mit dem angeben ...Lücke in der Vorlage (3 cm)a1 zu confrontierenBegriff: , der
aber by St Jacobs Capellen abredBegriff: worden undt gesagt,
er habe im selbs unrecht gethan, den sollend m hmin heren
des grichts examinieren. Undt nach gstaltBegriff: werdend sie
sich woll wüßen zu verhalten.
mit dem angeben ...Lücke in der Vorlage (3 cm)a1 zu confrontierenBegriff: , der
aber by St Jacobs Capellen abredBegriff: worden undt gesagt,
er habe im selbs unrecht gethan, den sollend m hmin heren
des grichts examinieren. Undt nach gstaltBegriff: werdend sie
sich woll wüßen zu verhalten.
Stückbeschreibung