SSRQ FR I/2/8 66.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 66.3-1
License: CC BY-NC-SA
François Girard – Anweisung
1623 October 5.
Edition Text
Gfangne
François GirardPerson: , der man gestrigs tags hargefürt
mit dem angeben ...Gap in the original (3 cm)a1 zu confrontierenTerm: , der
aber by St Jacobs Capellen abredTerm: worden undt gesagt,
er habe im selbs unrecht gethan, den sollend m hmin heren
des grichts examinieren. Undt nach gstaltTerm: werdend sie
sich woll wüßen zu verhalten.
mit dem angeben ...Gap in the original (3 cm)a1 zu confrontierenTerm: , der
aber by St Jacobs Capellen abredTerm: worden undt gesagt,
er habe im selbs unrecht gethan, den sollend m hmin heren
des grichts examinieren. Undt nach gstaltTerm: werdend sie
sich woll wüßen zu verhalten.
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