SSRQ SG III/4 75-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die
Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Grafschaft Werdenberg,
Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 75-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Rodel über die Einkünfte der zum Schloss Werdenberg gehörenden Güter und Rechte
1485.
Stückbeschreibung
- Signatur: StALU URK 207/2988
- Originaldatierung: 1485 (samstag vor allerheiligen?) Überlieferung: Aufzeichnung, Heft (18 Seiten), 1485
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 14.5 × 20.0
- Sprache: Deutsch
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Editionen
- Gabathuler 2007b, S. 217–218
Kommentar
Es handelt sich hier um das älteste Verzeichnis über die Rechte und Einkünfte der Grafschaft WerdenbergOrt: . Das UrbarBegriff: ist undatiert und liegt im Staatsarchiv Luzern. Es wurde wohl im Zusammenhang mit dem VerkaufBegriff: durch Graf Johann Peter von Sax-MisoxPerson: an Luzern um 1485Datum: 1485 erstellt. Es ist deshalb weniger ein UrbarBegriff: im klassischen Sinn, das eine Übersicht über die Besitzrechte bietet, als vielmehr ein detailliertes Verzeichnis über die zu erwartenden EinnahmenBegriff: aus der Grafschaft. So sind z. B. die Einnahmen der einzelnen ZehntBegriff: en aufgelistet, während im Urbar von 1581Datum: 1581 nur das Recht der Zehnten ohne den entsprechenden Betrag erscheint. Neben den zum SchlossBegriff: gehörigen GüterBegriff: n werden insbesondere die Einnahmen aus AbgabeBegriff: n, ZinsBegriff: en und Zehnten verzeichnet. Am Schluss werden einige Herrschaftsrechte wie die FischenzBegriff: , die KollaturBegriff: oder die TagwerkeBegriff: erwähnt (das Urbar ist ausführlich kommentiert sowie ediert bei Gabathuler 2007b, S. 214–218; zum Urbar von 1485Datum: 1485 vgl. auch Schwendener 2000, S. 17–18).
Ein Verzeichnis der Hubzinsen der Herrschaft WartauOrt: ist in einem separaten Rodel unter der gleichen Signatur aufgeführt: «Nota, diß sind die huͦben zu dem sloß Warto gehorende an korn». Es ist eine Abschrift dreier Wartauer Urbare aus den Jahren 1438Datum: 1438, nach 1453Datum: 1453 und 1476Datum: 1476 mit den Hubbesitzern und ihrer HubeBegriff: und den Hubzinsen. Die Abschrift entsteht wohl ebenfalls im Zusammenhang mit dem Verkauf an Luzern. Enthalten ist auch ein Verzeichnis der zur Burg WartauOrt: gehörenden Personen sowie ein KinderteilungBegriff: sprotokoll zwischen der Grafschaft SargansOrt: und der Herrschaft WartauOrt: vom 29. Juni 1469Datum: 29.6.1429 mit den zur Burg Wartau gehörenden Personen. Dieses Verzeichnis wird nicht in die Rechtsquellensammlung aufgenommen, da diese drei Wartauer Urbare, die wahrscheinlich als Vorarbeiten für das Verkaufsurbar (LAGL AG III.2401:026) dienten, bereits von Heinz Gabathuler im Werdenberger Jahrbuch abgedruckt und besprochen wurden (Gabathuler 2006, S. 191–192). Zudem ist ein Verzeichnis der Rechte und Einkünfte der Burg Wartau (Verkaufsurbar), das um 1485Datum: 1485 entstanden ist, abgedruckt bei Graber 2003, S. 165–172. Es ist ausführlicher als das Hubzinsverzeichnis in Luzern, da nicht nur die Hubzinsen verzeichnet sind, sondern auch die HerrschaftsrechteBegriff: , die zur Burg gehörigen GüterBegriff: , Zehnten u. ä.
Zwei weitere Verkaufsrodel oder UrbareBegriff: von Werdenberg und Wartau über die Einkünfte der Güter und die Rechte sind zwischen 1510Datum: 1510 und 1517Datum: 1517 entstanden und sind im Landesarchiv Glarus aufbewahrt (LAGL AG III.2401:033; LAGL AG III.2401:034). Bei Nr. 034 handelt es sich um eine Abschrift von Nr. 033 aus dem 16. Jh.Datum: 1401 – 1600 Die beiden Rodel sind inhaltlich ähnlich wie das Urbar von 1485Datum: 1485 und wurden ebenfalls zu Verkaufszwecken erstellt. So ist auf S. 57 notiert: «Item das ist das ubrig, das min her am kouffBegriff: an schlecht, wer es kouffen wil». Die beiden Exemplare sind bereits strukturierter und detaillierter als das Urbar von 1485Datum: 1485, besonders was die einzelnen ZinsenBegriff: , AbgabenBegriff: sowie die HerrschaftsrechteBegriff: betrifft. Die Eintragungen wurden zum Teil in die späteren Urbare übernommen und erneuert (vgl. dazu SSRQ SG III/4 143-1; Schwendener 2000, S. 18–19). Die NaturalabgabenBegriff: werden zudem in GeldBegriff: umgerechnet und die EinnahmenBegriff: aufsummiert, was eine bessere Übersicht über die Einnahmen bietet. In einem zweiten Teil sind die Einkünfte und Rechte der Herrschaft WartauOrt: verzeichnet.
Zu den späteren Urbaren vgl. auch SSRQ SG III/4 143-1, SSRQ SG III/4 229-1, SSRQ SG III/4 230-1, SSRQ SG III/4 231-1 und Schwendener 2000, S. 19–25.
Editionstext
[ 1 ] Item hienach volgend alle nu̍tzBegriff: , renntBegriff: und gu̇ltBegriff: , so zu der grafschafft, dem sloßBegriff: WerdenbergOrt: a gehört
[ 2 ] Nota dis sind die hoͤfBegriff: , die gen BuxOrt: wert hinuß gehoͤrendt
[ 3 ] Nota die zehenden gen BuxOrt: hinuß
[ 4 ] Nota die hofBegriff: gen GrapsOrt: hinuß
[ 5 ] Nota dis sind die zechendBegriff: en gen GrapsOrt: hinuß
Anmerkungen
- Streichung durch einfache Durchstreichung, unsichere Lesung: und.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: Item von FärlinshofOrt: iiij kaͤß.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: v.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: j.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: Item Hans RaͤßPerson: git von ainer hofstatt ze LimpsOrt: j fiertelIn der Vorlage: fl waisenVolumenmass: 1 Viertel Weizen.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: iij sch w.↩
- Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: xv.↩
- Streichung durch einfache Durchstreichung: j.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Hier ist Heinrich MontforterPerson: gemeint. Er besitzt zahlreiche Güter in der Grafschaft Werdenberg, darunter auch die Under MüliOrt: von Grabs, sowie ein Haus mit Hofstatt, Stall und Garten in Buchs. Er ist ein unehelicher Halbbruder von Graf Wilhelm VIII. von Montfort-TettnangPerson: , Herr von Werdenberg. Dieser hat ihm 1472Datum: 1472 zahlreiche Güter in der Grafschaft zu LeibdingBegriff: übertragen (LAGL AG III.2411:002). Allerdings muss er 1492Datum: 1492 zugunsten von Luzern auf all seine Güter in Werdenberg verzichten, nachdem er vom Luzerner Landvogt in Werdenberg wegen NotzuchtBegriff: gefangengesetzt und auf UrfehdeBegriff: freigelassen worden ist (StALU URK 210/3040; vgl. dazu auch Burmeister 1991, S. 25; Burmeister 1996, S. 112).↩
- Dies ist einer der wenigen Hinweise auf KornpreiseBegriff: in der Region Werdenberg.↩
Regest
Es werden 1. die Abgaben, Renten und Zinsen der Grafschaft Werdenberg, 2. die Höfe, die zu Buchs gehören, 3. die Zehnten in Buchs, 4. die Höfe, die zu Grabs gehören, 5. die Zehnten in Grabs und 6. weitere Herrschaftsrechte, wie Fischenz, Kollaturen, Holzlieferungen, Frondienste etc., aufgezählt.