SSRQ ZH NF I/1/11 101-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 101-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Tanzverbot und Verbot des Schlittenfahrens
1797 Januar 15.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH III Ce I/4/1 (a)
- Originaldatierung: 1797 Januar 15 Überlieferung: Druckschrift, 1 Bl.
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 17.0 × 21.0
- Sprache: Deutsch
Editionstext
Publikation
In Hinsicht der gegenwaͤrtigen immer bedenklicher werdenden Zeitumstaͤnde haben UGHHerrenUnsere Gnaͤdigen Hohen Herren Raͤth und BurgerOrganisation: bey Ihrer heutigen
hohen Versammlung einmuͤthig gutbefunden, einer LLieben Buͤrgerschaft
die angemessene Erinnerung zu gehen zu lassen: waͤhrend dem annoch
bevorstehenden Theil dieses WintersZeitspanne: Winter alle und jede Tanzpar[t]Beschädigung durch verblasste Tinte, sinngemäss ergänztah[i]Beschädigung durch verblasste Tinte, sinngemäss ergänztben in
oͤffentlichen und Privat-Haͤusern in und aussert der Stadt, so wie
die in dieser Jahreszeit gewoͤhnlichen Mahlzeiten, und die Schlittenparthien, welche bey eintrettender darzu guͤnstiger Witterung,
allenfalls vorgehen koͤnnten, gaͤnzlich einzustellen; gleichwie eine aͤhnliche Insinuation zu Handen der Angehoͤrigen auf der Landschaft an
saͤmmtliche HHerrenHohen Herren Ober- und Landvoͤgte gelangt ist. Hochgedacht
UGHHerrenUnsere Gnädigen Hohen Herren versehen sich zu der erprobten guten Denkungsart Ihrer
G LGetreuen Lieben Verburgerten, daß sich jedermann zur Pflicht rechnen werde, diesem landesvaͤterlichen Ansinnen genaue Folge zu leisten, und
haben uͤbrigens der LLieben Reformations-KammerOrganisation: geneigt aufgetragen,
gegen die wider Verhoffen fehlbar zum Vorschein kommenden Personen die erforderliche Ahndung vorzunehmen.
SignatumSchriftwechsel
Montags den 15. Januarii 1797Originaldatierung: 15.1.1797.
Canzley der Stadt ZuͤrichOrt: Organisation: .
[fol. v]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite oben
links von Hand des 18.
Jh.:]
Den 15 janjanuar 1797Originaldatierung: 15.1.1797.
Mandat wegen tanzparteyen.
Den 15 janjanuar 1797Originaldatierung: 15.1.1797.
Mandat wegen tanzparteyen.
Regest