SSRQ ZH NF I/2/1 82-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 82-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Ehevertrag zwischen Erhard von Hunzikon aus Winterthur und Barbara Barter aus Schaffhausen
1458 Mai 16.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW URK 993
- Originaldatierung: 1458 Mai 16 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 52.0 × 31.0 (Plica: 5.5 cm)
- 3 Siegel:
- Stadt WinterthurOrganisation: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, bestossen
- Konrad BarterPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, abgeschliffen
- Erhard von HunzikonPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, abgeschliffen
- Sprache: Deutsch
Weitere Überlieferungen
- Signatur: STAW AG 91/1/42.6, S. 3-7
- Originaldatierung: 1516 Juni 16 Überlieferung: Abschrift (Insert), Heft (9 Blätter)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.5 × 32.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Der Bräutigam Erhard von HunzikonPerson: gehörte dem niederen Adel an. Sein Vater Heinrich von HunzikonPerson: stand in habsburgischenOrganisation: Diensten und bekleidete das Schultheissenamt in WinterthurOrt: . ErhardPerson: selbst wurde in den RatOrganisation: und zum Schultheissen gewählt und trat in die Dienste des Abts von St. GallenOrt: und Herzog Sigmunds von ÖsterreichPerson: (Niederhäuser 1996, S. 39-40, 122-137, 139-149). Die Braut Barbara BarterPerson: stammte aus einer bedeutenden SchaffhauserOrt: Familie. Das Sozialprestige des Paars zeigt sich auch an seinen kirchlichen Stiftungen (SSRQ ZH NF I/2/1 167-1). Die Ehe blieb kinderlos, BarbaraPerson: starb spätestens im Jahr 1507 (Niederhäuser 1996, S. 47-53). Kurz vor seinem Tod im Jahr 1515 errichtete ErhardPerson: ein Testament (SSRQ ZH NF I/2/1 213-1). Er hinterliess ein beachtliches Vermögen, um das entfernte Verwandte des Ehepaars sowie die WinterthurerOrt: Kirchenpfleger und Siechenhauspfleger jahrelang stritten (Niederhäuser 1996, S. 53-57).
Eheverträge sind nicht oft im Original überliefert. Die vorliegende Urkunde wurde im Rahmen eines Erbrechtsstreits als Beweisstück eingereicht und gelangte so in das städtische Archiv. Eine Abschrift des Vertrags ist im verbrieften Urteil des Schultheissen und RatsOrganisation: vom 16. Juni 1516 im Prozess um das Erbe der Barbara BarterPerson: zwischen Hans HaggPerson: von SchaffhausenOrt: und den Pflegern der Pfarrkirche und des SiechenhausesOrganisation: in WinterthurOrt: enthalten (STAW AG 91/1/42.6). Zu spätmittelalterlichen Eheverträgen allgemein vgl. Rippmann 2014; zum Ablauf der Eheschliessung vgl. Albert 1998, S. 121-122.
Die von dem Schreiber verwendeten diakritischen Zeichen lassen sich nicht immer zweifelsfrei unterscheiden. Zur besseren Lesbarkeit des Textes wurde in Zweifelsfällen gemäss Standarddeutsch normalisiert.
Editionstext
Regest