SSRQ FR I/2/8 23.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 23.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Madelaine Curty – Anweisung, Verhör und Urteil
1607 Mai 10 – Juni 7.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1607 Mai 10 – Juni 7
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Madeleine Curty wird der Hexerei verdächtigt. Sie wird befragt und gefoltert, streitet aber sämtliche Anklagepunkte ab. Sie wird verbannt. Wenige Wochen später wird sie erneut auf Freiburger Territorium festgenommen. Sie wird 2 Stunden an den Pranger gestellt und ewig verbannt.