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SSRQ FR I/2/8 109.34-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe

Citation: SSRQ FR I/2/8 109.34-1

License: CC BY-NC-SA

Barbli Paccot-Tunney – Verhör

1644 July 18.

  • Shelfmark: StAFR, Thurnrodel 14, S. 98–99
  • Date of origin: 1644 July 18
  • Substrate: Papier
  • Language: German

Edition Text

ThurnPlace: , 18ten juliiLanguage change: Latin 1644Date of origin: 18.7.1644, hAbbreviation großgroßweibel1
HAbbreviation ProginPerson: , hAbbreviation GadiPerson:

TechtermanPerson:

PythonPerson: 2, ZumholtzPerson:

ReiffPerson:

WWeibel

Barbli TunneyPerson: zeigt an, es sye ihren sehr leidt, daß
sie sich gegen gott, dem allmächtigen, so hoch versündiget
unnd bitte ihn, wie auch ein gnädige oberkheit umb verzüchungTerm: . Darüber sie vermeldtTerm: , es syend ohngefahrlich zwey
jahr
Duration: 2 years
, daß ein gwisse heydinTerm: zu ihren kommen, welche ihren
von einer wurtzelTerm: gegeben, uff sich zu tragen, darmit,
wan sie sehen solte gefangen werden, sie zu kheiner bekhandtnusTerm: möchte von der oberkheit gebracht werden.
Welche materyTerm: sie genandter heydinTerm: abgenommen unnd
in ihren kleideren yngenäytTerm: , dieCorrection overwritten, replaces: mita der nachrichterTerm:
bevelchTerm: myner herren des stattgrichts uß dem rock,
darin sie yngenäyt gsyn, gehauwen.
Hernach hatt sie bekhendtTerm: , den ferndrigenTerm: grossen hagelTerm: by einem bach, dahin
sie der böße feindTerm: getragen, mit einem wyßen helffligemUncertain readingb
rüttliTerm: , so ihren der HänßliPerson: gegeben unnd darmit sie in dem
wasser geschlagen, gemacht zu haben. Der hagelTerm: sye wytt
herumb unnd uff einer sydten biß gehn TidingenPlace: gefallen,
wohin ihn der tüffelTerm: gewißen. Die stein syend so groß
gsyn wie hünerTerm: eyerTerm: .
Wytters hatt sie zwar anfangs
auch gesagt, die GotiaPerson: sye mit ihr wüsten kronTerm: 3 auch
darby gsyn, wie sie den hagelTerm: gemacht, welche sie auch darmit im graben gesehen habe. Darnach aber hatt sie vermeldtTerm: , sie habe die GotiaPerson: nütt gesehen, alß einmahl vor
des WalckersPerson: 4 huß in der OuwPlace: unnd wie sie ihren den
brantenwynTerm: zu trincken geben. Der tüffelTerm: habe sie
sonst verbläutTerm: , daß sie nichts sehen mögen. Sie habe im
graben niemand gesehen, auch daselbst weder geessen
noch getruncken.
In der BrugeraPlace: habe sie einer frauwen,
bevelchTerm: ihres meistersTerm: , c–ein schwynAddition above the line–c machen zu verdärbenTerm: . Der
BarbliPerson: von TidingenPlace: habe sie vor ihrem huß zwar kabißTerm: kruttTerm: umb gottes willen geheischenTerm: , so sie ihren abgeschlagen. Sie habe ihren aber nichts bößes angethan, unnd
wan sydtertTerm: ihr flachs verdorretTerm: , habe es der böße
feind
Term:
gethan unnd sie nit.
Dem BlanchardPerson: habe sie
[p. 99]Page breakdie kranckheit angethan, wan sie ihme ihr hand gereckt.
Hanß RoggosPerson: stuttenTerm: habe sie nit angerürt, noch im
willen gehabt, derselben etwas leidts zu thun. Der böße
feind
Term:
habe sie machen zu verdärbenTerm: . Dem jungen MalliardoPerson:
habe sie auch nichts angethan unnd wäre ihren leidt, wan
sie ihm etwas ubels zugefügt unnd verursachet hätte.

Im übrigen hatt sie ihre vorige bekhandtnussenTerm: an dem
zentnerTerm: bestättiget unnd erhaltenTerm: .
d–5. rechnungAddition below the line–d

Notes

  1. Correction overwritten, replaces: mit.
  2. Uncertain reading.
  3. Addition above the line.
  4. Addition below the line.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.
  3. Die Bedeutung dieses Begriffs ist nicht klar. Vielleicht bezieht er sich auf die Haube oder einen Körperteil (Idiotikon III, Sp. 827).
  4. Möglicherweise ist eine Person gemeint, die den Beruf eines Walkers ausübte.