SSRQ FR I/2/8 157.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 157.4-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Anni Waeber-Schueller – Verhör und Urteil
1651 August 30 – September 6.
Editionstext
ThurnOrt: Durch hängenden Einzug hervorgehoben, den 30ten augsten 1651Originaldatierung: 30.8.1651
HrAbkürzung FleischmanPerson:
HrAbkürzung burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung WildtPerson: , hrAbkürzung WerliPerson: , jrjunker von AffryPerson:
HrAbkürzung FleischmanPerson:
HrAbkürzung burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung WildtPerson: , hrAbkürzung WerliPerson: , jrjunker von AffryPerson:
Anni Wäber a–oder SchullerHinzufügung oberhalb der
Zeile–aPerson: ohne torturBegriff: durch m hmeine herren des gerichts
examiniert, will durch uß nichts bekhennenBegriff: noch
gestehn. Verneinet gantzlich, das sie uKorrektur überschrieben, ersetzt: babmb einen baum
bey ÜberstorffOrt: , als ein schwäres wetterHinzufügung oberhalb der Zeilec einfahlen wolte,
gedantzetBegriff: nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habed das sie den selbigen gekußtBegriff:
habe. Bittet gott und mein ggnaden umb verzüchungBegriff: .
examiniert, will durch uß nichts bekhennenBegriff: noch
gestehn. Verneinet gantzlich, das sie uKorrektur überschrieben, ersetzt: babmb einen baum
bey ÜberstorffOrt: , als ein schwäres wetterHinzufügung oberhalb der Zeilec einfahlen wolte,
gedantzetBegriff: nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habed das sie den selbigen gekußtBegriff:
habe. Bittet gott und mein ggnaden umb verzüchungBegriff: .
Anmerkungen
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Korrektur überschrieben, ersetzt: ba.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: habe.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Ce passage se trouve dans la marge de gauche, au début du procès-verbal de l’interrogatoire. Der Schreiber hat sich möglicherweise geirrt: Laut den Ratsprotokollen wurde sie am 6. September 1651 verbannt.↩
Stückbeschreibung