SSRQ FR I/2/8 120.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 120.6-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Margreth Hayoz-Fruyo – Verhör
1645 Juli 10.
Editionstext
ThurnOrt: , 10 juliiSprachwechsel: Latein 1645UnterstrichenOriginaldatierung: 10.7.1645, judjudiceSprachwechsel: Latein GrybollethPerson:
HrAbkürzung ProginPerson:
TechtermanPerson: , SchallerPerson:
HauptHauptmann PythonPerson: , ReyffPerson:
Des GrangesPerson:
WWeibel
HrAbkürzung ProginPerson:
TechtermanPerson: , SchallerPerson:
HauptHauptmann PythonPerson: , ReyffPerson:
Des GrangesPerson:
WWeibel
ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa
MargrethPerson: , Claude FryoudtsPerson: tochter, hatt am zendtnerBegriff: , nach anruff göttlichen unnd mutter MariaePerson: bystandts, gäntzlichen
erhaltenBegriff: , sie habe niehmahlen sich weder vihl noch wenig in der
hexeryBegriff: vergriffenBegriff: . Vihlweniger, das ihren derglychen böseb gedanckhen yngefallen syendt. Unnd wan sie schon vorgemeltner
TheürlenaPerson: (da sie sich vor 4 oder so vihl jahrenZeitspanne: 4 Jahre ihrer kranckheit
halben erklagt) von der jenigen zu SchwartzenburgOrt: erkaufften,
vihlfärbigen salbBegriff: geben habe, sich darmit zu schmieren, wüsse
doch nit, ob ihren dardurch sye geholffen worden oder nit; sie habe
es guth gemeint. Bittet nochmahlen gott, er wölle sie zu
anzeigung der ihme schuldigen wahrheit erlychten, unnd durch
syn bittern todt stärckhen, dise martherBegriff: zu abbüßung ihrer
sünden ußzustahn. Alß sie abermahlen erfragt wardt, ob sie
mehrgedachter TheürlenaPerson: , mit ehren zu reden, den rechten strumffBegriff:
zu besichtigung ihres übelmögendenBegriff: beins abzuziechen bevolchenBegriff: habe,
hatt erhaltenBegriff: , wüsse unnd habe es ihren niehmahlen bevolchenBegriff: . Habe
ihren weder die kranckheit angethan nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: vc benommen. Es gescheche ihren d unrecht. Wil endtlich kheiner ihren fürgehaltnen fragstuckhen anredBegriff: Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: halbene syn, mit vermeldenBegriff: , sieHinzufügung oberhalb der Zeilef sye uKorrektur überschrieben, ersetzt: sgnschuldig. Hatt
umb gnad gebetten.
Stückbeschreibung