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SSRQ FR I/2/8 120.6-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 120.6-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Margreth Hayoz-Fruyo – Verhör

1645 Juli 10.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 153
  • Originaldatierung: 1645 Juli 10
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 10 juliiSprachwechsel: Latein 1645UnterstrichenOriginaldatierung: 10.7.1645, judjudiceSprachwechsel: Latein GrybollethPerson:
HrAbkürzung ProginPerson:

TechtermanPerson: , SchallerPerson:

HauptHauptmann PythonPerson: , ReyffPerson:

Des GrangesPerson:

WWeibel

ßSolvitSprachwechsel: Latein.Hinzufügung am linken Randa

MargrethPerson: , Claude FryoudtsPerson: tochter, hatt am zendtnerBegriff: , nach anruff göttlichen unnd mutter MariaePerson: bystandts, gäntzlichen
erhaltenBegriff: , sie habe niehmahlen sich weder vihl noch wenig in der
hexeryBegriff: vergriffenBegriff: . Vihlweniger, das ihren derglychen böseb gedanckhen yngefallen syendt.
Unnd wan sie schon vorgemeltner
TheürlenaPerson: (da sie sich vor 4 oder so vihl jahrenZeitspanne: 4 Jahre ihrer kranckheit
halben erklagt) von der jenigen zu SchwartzenburgOrt: erkaufften,
vihlfärbigen salbBegriff: geben habe, sich darmit zu schmieren, wüsse
doch nit, ob ihren dardurch sye geholffen worden oder nit; sie habe
es guth gemeint. Bittet nochmahlen gott, er wölle sie zu
anzeigung der ihme schuldigen wahrheit erlychten, unnd durch
syn bittern todt stärckhen, dise martherBegriff: zu abbüßung ihrer
sünden ußzustahn.
Alß sie abermahlen erfragt wardt, ob sie
mehrgedachter TheürlenaPerson: , mit ehren zu reden, den rechten strumffBegriff:
zu besichtigung ihres übelmögendenBegriff: beins abzuziechen bevolchenBegriff: habe,
hatt erhaltenBegriff: , wüsse unnd habe es ihren niehmahlen bevolchenBegriff: . Habe
ihren weder die kranckheit angethan nochKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: vc benommen. Es gescheche ihren d unrecht. Wil endtlich kheiner ihren fürgehaltnen fragstuckhen anredBegriff: Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: halbene syn, mit vermeldenBegriff: , sieHinzufügung oberhalb der Zeilef sye uKorrektur überschrieben, ersetzt: sgnschuldig. Hatt
umb gnad gebetten.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung am linken Rand.
  2. Streichung: n.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: v.
  4. Streichung mit Unterstreichen: faltschlich.
  5. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: halben.
  6. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  7. Korrektur überschrieben, ersetzt: s.