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SSRQ FR I/2/8 154.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Agathe Wirz-Corboz, Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung, Verhör und Urteil

1651 Juni 16 – 1652 August 29.

Agathe Wirz-Corboz aus La Tour-de-Trême, Ehefrau des Nikolaus Wirz, wird zuerst der Verleumdung angeklagt und schliesslich der Hexerei verdächtigt. In einem der ersten Verhöre denunziert sie Mathia Palliard-Cosandey, Ehefrau des Peter Palliard, die sofort gefangen genommen wird. Beide Frauen werden mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Während ihres Prozesses werden sie insbesondere mit den Duclis, Vater und Sohn, konfrontiert (vgl. SSRQ FR I/2/8 156.0-1). Schliesslich werden sie zu ewiger Gefangenschaft verurteilt. Agathe Wirz-Corboz stirbt nach mehreren Monaten und wird, da sie vor ihrem Tod die Beichte abgelegt und die Kommunion empfangen hat, auf dem Friedhof der Kapelle St. Peter bestattet. Mathia Palliard-Cosandey wird nach mehrfachem Bitten ihres Ehemanns im August 1652 freigelassen und ins Aostatal zu ihrem «geistlichen» Sohn, gebracht, der sich um sie kümmern will. Sie darf das Freiburger Territorium nie mehr betreten.

  • Originaldatierung: 1651 Juni 16 – 1652 August 29
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Französisch, Deutsch

Editionstext